Arbeitsweise

Arbeitsweise 
• Die Unterlagen
• Der Ortstermin
• Zeitablauf
• Gutachtenerstellung
• Das Honorar



Die Unterlagen

Zur Erstellung eines Wertgutachtens werden vom 
Auftraggeber in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

• Grundbuchauszug
• Flurkartenauszug
• Baugenehmigungen bzw. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte etc.)
• Wohn- und Nutzflächenberechnungen
• Baubeschreibung
• Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis 
• Auskunft aus dem Altlastenkataster
• Erschließungs- und Anliegerbeitragsbescheinigung
• Teilungserklärung und Aufteilungsplan bei Eigentumswohnungen oder
   teileigentum
• Bewilligungen zu vorhandenen Rechten und Belastungen im Grundbuch 
  (z.B. zu Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulasten, Wegerechten etc.)
• bei vermieteten Objekten Miet- und Pachtverträge
• sonstige fallbezogene Unterlagen nach Absprache

Sollten erforderliche Unterlagen einmal nicht zur Verfügung stehen, bin ich Ihnen gern bei der Beschaffung behilflich. Sind keine Bauzeichnungen und Flächenberechnungen vom Objekt vorhanden und auch nicht beschaffbar, so erstellen wir zu Bewertungszwecken ein überschlägiges Aufmaß.


Der Ortstermin

Zur qualifizierten Einschätzung Ihrer Immobilie ist eine Außen- und Innenbesichtigung erforderlich. Die Besichtigung erfolgt zeitnah unter Berücksichtigung der Privatsphäre der Mieter. Bei vermieteten Wohnimmobilien müssen nicht alle Wohnungen besichtigt werden. Bei Gewerbeimmobilien ist eine Innenbesichtigung i.d.R. ohne weiteres möglich.
Zeitablauf

Das Gutachten wird zeitnah erstellt. Je nach Erfordernis und Umfang ist i.d.R. von 15 bis 30 Tagen Bearbeitungszeit auszugehen. In dringenden Fällen sind jedoch auch Abweichungen möglich.


Gutachtenerstellung

Das Gutachten wird unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt und umfasst je nach Immobilie und Bewertungszweck ca. 30 bis 60 Seiten. Der Auftraggeber erhält zwei gebundene Printausgaben. Soweit erforderlich auch eine digitale Version.


Das Honorar

Das Gutachtenhonorar ist frei vereinbar. Es richtet sich i.d.R. nach marktüblich anerkannten Honorartabellen in Abhängigkeit vom Marktwert der zu bewertenden Immobilie. Gerne erstellen wir Ihnen ein ansprechendes Angebot.

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